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Link zum Rechtstext

DGUV Grundsatz 303-003

Link zum Rechtstext

BGG 960 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bestätigung nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und

Betriebsmittel"

Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3

/vormals BGV A3

und 4) (Ausgabe

April 1985

März 2021)

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält ein Formular zur Bestätigung, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektronische Ausrüstung der Maschine oder Anlage den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" entsprechend beschaffen ist.

Die Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Unternehmer davon zu entbinden, die

elektrischeAnlage

elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische Ausrüstung der Maschine oder Anlage vor

derersten

der ersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

DGUV

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgg960.pdf

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/pdf/bgg960.pdf
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Mai 2021