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Note |
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Die Verordnung ist außer Kraft getreten. |
Link zum Rechtstext | Form der Kennzeichen von Erzeugnissen und Einrichtungen, die bestimmt FCKW enthalten |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt die Form der Kennzeichen und die zusätzlichen Kennzeichnungsanforderungen für die in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 genannten Erzeugnisse und Einrichtungen fest. |
Betroffen sind Betreiber ortsfester Anwendungen in Form von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen |
einschließlich deren Kreisläufen |
und Brandschutzsysteme, die mit fluorierten Treibhausgasen |
gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 842/2006 betrieben werden |
URL-Adresse
http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?val=461668:cs&lang=de&list=461668:cs,&pos=1&page=1&nbl=1&pgs=10&hwords=
URL-Adresse
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