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Note |
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Zum 1. März 2014 aufgehoben – ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 649/2012. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 689/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien | |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 689/2008 | |
Normhistorie | ABl. EU | |
Kerninhalte | URL-Adresse | Mit dieser Verordnung werden folgende Ziele verfolgt:
Neben den oben genannten Zielen soll mit dieser Verordnung auch Zudem soll mit ihr gewährleistet werden, dass die in der Richtlinie 67/548/EWG des Rates 9 und in der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 10 festgelegtenBestimmungen für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von für Mensch oder Umwelt gefährlichen Chemikalien, die in der Europäischen Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden, auch dann gelten, wenn solche Chemikalien aus einem Mitgliedstaat in eine sonstige Vertragspartei oder ein sonstiges Land ausgeführt werden ,– es sei denn, diese Bestimmungen stehen im Widerspruch zu etwaigen spezifischen Auflagen der Vertragspartei oder des sonstigen Landes. |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/eu/08_09/08_0689gs.htm | |
URL-Adresse | http://eur-lex.europa.eu/Result.do?T1=V2&T2=2008&T3=689&RechType=RECH_naturel&Submit=Suche | |
URL-Adresse | http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:026:0023:0025:DE:PDF | |
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:026:0011:0016:DE:PDF |