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Link zum Rechtstext | Bundesfernstraßenmautgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Autobahn- und Bundesstraßenmaut). Es gilt für Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge |
und Fahrzeugkombinationen), |
-> die |
für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder |
verwendet werden und |
-> deren technisch zulässiges |
Gesamtmasse mindestens |
7,5 Tonnen (ab dem 1. Juli 2024 mehr als 3,5 t) beträgt. |
URL-Adresse
http://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/BJNR137810011.html
URL-Adresse
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/strasse/bfstrmg_ges.htm