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Bezeichnung/Link zum RechtstextTeilzeit- und Befristungsgesetz | Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge vom 21. Dezember 2000 |
Link zum Rechtstext | Teilzeit- und Befristungsgesetz |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern. |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbsch/tzbfg_ges.htm |
URL-Adresse | http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf |
Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. | |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | F1_SumVerbot; HR_SumAllg_2; HR_SumBescha; HR_SumOrg_Arbeitszeit_1; HR_SumOrg_Arbeitszeit_3; HR_SumVerbot_2 |
Links zur Rechtsänderung |