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Gesetzl. Kurzzeichen

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Link zum Rechtstext

Elektro-Bergverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bergverordnung für elektrische Anlagen vom 23. Oktober 2000

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben und Einrichtungen.

Sie findet keine Anwendung auf

->

  • elektrische Sprengzündanlagen ohne Netzverbindung und die in Energierichtung hinter dem letzten handbetätigten Trennschalter befindlichen Teile (Zündleitungen, Zünderdrähte und Zünder) von Sprengzündanlagen mit Netzverbindung sowie Zündmaschinenprüfgeräte und Zündkreisprüfer,
>
  • das tragbare elektrische Geleucht in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen unter Tage,
>
  • elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in Besucherbergwerken und Besucherhöhlen,
->
  • elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen von Tagesanlagen.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/berg/nds/elbg_ges.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

URL-Adresse

http://www.lbeg.niedersachsen.de/download/57497/Bergverordnung_fuer_elektrische_Anlagen_ElBergV_Niedersachsen.pdf
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Inst_SumPrüfpf