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Gesetzl. Kurzzeichen
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| 99 Archiv |
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nopanel | true |
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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über elektrische Anlagen in Betrieben, die der Bergaufsicht unterstehen, vom 12. Januar 1999 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben und Einrichtungen. Sie findet keine Anwendung auf-> - elektrische Sprengzündanlagen ohne Netzverbindung und die in Energierichtung hinter dem letzten handbetätigten Trennschalter befindlichen Teile (Zündleitungen, Zünderdrähte und Zünder) von Sprengzündanlagen mit Netzverbindung sowie Zündmaschinenprüfgeräte und Zündkreisprüfer,
> - das tragbare elektrische Geleucht in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen unter Tage,
> - elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen von Tagesanlagen
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umwelt-Online |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/berg/mv/elbg_ges.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Mecklenburg-Vorpommern Dienstleistungsportal |
URL-Adresse | http://wwwlandesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=4ECE453C54C12ED5CB8DE91E6168B48B.jp14?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-EltBergVMVpP15&doc.part=X&doc.origin=bs |