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Link zum Rechtstext | Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz | |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes, das in vielen wichtigen Lebensbereichen das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) ergänzt, ist es, das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei gilt der Grundsatz der ganzheitlichen Betreuung und Förderung. Den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung wird Rechnung getragen. Das gilt auch, soweit deren Behinderung, wie im Fall von Menschen mit seelischer Behinderung, nicht offenkundig ist.
Außerdem steht anerkannten Verbänden unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbandsklagerecht zu, so bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot oder gegen Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit. | |
URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbeitsrecht/laender/by/bgg_ges.htm | |
URL-Adresse | https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2003/15/gvbl-2003-15.pdf | |
URL-Adresse | http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-BehGleichGBYrahmen&doc.part=X&doc.origin=bsLinks zur Rechtsänderung | Review vom 03. August 2020 |