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DGUV Grundsatz 309-005

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99 Archiv
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

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_GoBackGrundsätze für die

Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (Ausgabe Dezember

2012

2020)

Link zum Rechtstext

BGG 924 (alt)

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz regelt das Verfahren für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft. Er bestimmt, dass das Ermächtigungsverfahren für alle Berufsgenossenschaften zentral durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall durchgeführt wird. Er nennt die

Die Schrift beschreibt neben dem Ermächtigungsverfahren, die Voraussetzungen für die Ermächtigung

, beschreibt

sowie die Pflichten

der Sachverständigen, stellt für den Antrag in Anhang 1 das zwingend zu verwendende Formblatt zur Verfügung und legt die diesem insbesondere beizufügenden Unterlagen fest. In Anhang 2 enthält er das Formblatt für die schriftlich zu erteilende Ermächtigung.

Bezeichnung

DGUV

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgg924.pdf

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgg/924a.htm

des oder der Sachverständigen. Weiter werden die Bedingungen die zum Widerruf der Ermächtigung führen erläutert.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Januar 2021