Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG sowie der Umsetzung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt sowie der Ausführung des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Abschnitte: -> Abschnitt 1: Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände -> Abschnitt 2: Vorschriften zur Umsetzung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt |