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Bezeichnung

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. Juni 1989

Rechtsebene

Wertheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Satzung regelt die Streupflicht in der Stadt Wertheim.
Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Streupflicht-Satzung Wertheim

URL-Adresse

https://www.wertheim.de/site/Wertheim2015/get/documents_E-416907917/wertheim/PB5Documents/pdf-dateien/stadtrecht_raeum-und-streupflichtsatzung.pdf