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Bezeichnung | Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom 15. Dezember 2021 |
Rechtsebene | Landkreis Rhein-Erft-Kreis |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Für die Inanspruchnahme der vom Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben. Diese Satzung gilt nicht für ausgeschlossene Abfälle entsprechend der Abfallentsorgungssatzung des Rhein-Erft-Kreises. |
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Bezeichnung | Landkreis Rhein-Erft-Kreis |
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