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Note

Die Verordnung gilt ab dem 14. Dezember 2027.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2024/3015 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2024/3015

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält Vorschriften, die es Wirtschaftsakteuren verbieten, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem Unionsmarkt in Verkehr zu bringen und bereitzustellen oder aus dem Unionsmarkt auszuführen, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern, und trägt zum Kampf gegen Zwangsarbeit bei.
Diese Verordnung gilt nicht für die Rücknahme von Produkten, die bereits den Endnutzer auf dem Unionsmarkt erreicht haben.
Mit dieser Verordnung werden keine zusätzlichen Sorgfaltspflichten für die Wirtschaftsakteure eingeführt als jene, die bereits im Unionsrecht oder im nationalen Recht vorgesehenen sind.