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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 |
Link zum Rechtstext | EU-Düngeprodukte |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für EU-Düngeprodukte. Sie gilt weder für tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte, deren Bereitstellung auf dem Markt den Anforderungen der Verordnung über tierische Nebenprodukte (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) unterliegt, noch für Pflanzenschutzmittel, die in den Anwendungsbereich der Pflanzenschutzmittel-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) fallen. Sie regelt unter anderem die Produktanforderungen und die Pflichten der Wirtschaftsakteure. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. November 2023 |
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Nachfolgend werden Anforderungen an Düngeprodukte in einer Übersicht ab August 2022 dargestellt:
Bemerkung | Quelle |
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Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 in Bezug auf Kriterien der biologischen Abbaubarkeit für Überzugmittel und Wasserrückhaltepolymere | Delegierte Verordnung (EU) 2024/2770 |
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten | VO (EU) 2024/2516 |
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 hinsichtlich der Hinzufügung von verarbeiteter Gülle als Komponentenmaterial in EU-Düngeprodukten | Delegierte Verordnung (EU) 2024/1682 |
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 hinsichtlich des Mindestgehalts an Calciumoxid in festen anorganischen Einnährstoff-Makronährstoff-Düngemitteln | Delegierte Verordnung (EU) 2023/409 |
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 hinsichtlich der Anforderungen an EU-Düngeprodukte, die hemmende Stoffe enthalten, und an die Aufbereitung von Gärrückständen | Delegierte Verordnung (EU) 2022/1519 |
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