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Bezeichnung | Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Duisburg vom 18. Dezember 2007 |
Rechtsebene | Duisburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass den Wirtschaftsbetrieben Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) – die Stadtentwässerung einschließlich der Abwasserbeseitigungspflicht obliegt und diese innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Duisburg als öffentliche Aufgabe betreibt. Sie legt fest, dass die Abwasserbeseitigung das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm umfasst. Ziel dieser öffentlichen Abwasserbeseitigung ist der Schutz der Umwelt, insbesondere der Gewässerschutz sowie eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht. Sie bezweckt außerdem den Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen und der mit Arbeiten an diesen Anlagen beschäftigten Mitarbeiter. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. September 2024 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Stadt Duisburg |
URL-Adresse | SWBD.04-Abwasserbeseitigungssatzung-2024.pdf (wb-duisburg.de) |
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