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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Schutzmaßnahmen (Ausgabe September 2019) |
Link zum Rechtstext | TRGS 500 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe konkretisiert die §§ 8 bis 11 der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich der technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Schutzmaßnahmen, insbesondere bei inhalativer Gefährdung. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Diverse; F2_SumGefährdb |