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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2020/1998 |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt restriktive Maßnahmen zur weltweiten Bekämpfung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und -verstöße. Sie sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von und das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen vor, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind, diese unterstützen oder anderweitig daran beteiligt sind, sowie von denjenigen bzw. für diejenigen, die mit den genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Verbindung stehen. Diese Verordnung gilt für: |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2024 I ; II - Durchführungsverordnung (EU) 2024/2008 und Beschluss (GASP) 2024/2009 |
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