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Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen und Einführung der Geruchs-Immissionsrichtlinie vom 24. Juni 2016

Kerninhalte

Dieser Erlass, mit dem die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsemissionen in Thüringen eingeführt wird, regelt den Einsatz von Abluftreinigungsanlagen bei Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren (Tierhaltungsanlagen) und den Umgang mit Bioaerosolen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Tierhaltungsanlagen.

Er trifft zudem Regelungen für Bestandsanlagen.

Kleinere Tierhaltungsanlagen, die nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind, werden von ihm nicht erfasst; für diese Anlagen richten sich die Betreiberpflichten nach § 22 BImSchG.

HINWEIS: Mit dem 1. Dezember 2021 ist die Neufassung der TA Luft vom 18. August 2021 in Kraft getreten. In Anhang 7 TA Luft wird die Bewertung von anlagenbezogenen Gerüchen geregelt.

 TagsGerImmissions-Richtlinie Thür; GeruchsImm-Richtlinie Thür; GerImmissions-RL Thür; GeruchsImm-RL Thür; GEIM-Richtlinie Thür; GEIM-RL Thür
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