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Kurzbezeichnung | Abfallsatzung Stadt Delbrück |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Delbrück vom 14. Dezember 1995 |
Rechtsebene | Delbrück |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt Delbrück betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung. Diese bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit. Die Stadt Delbrück bedient sich zur Information und Beratung über die Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung von Abfällen des Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetriebes des Kreises Paderborn (AV.E). Eine zusätzliche Abfallberatung durch die Stadt Delbrück bleibt hiervon unberührt. Die Stadt führt die getrennt erfassten Stoffe einer Verwertung zu, soweit ihr diese Aufgaben vom Kreis übertragen worden sind. Sie kann sich zur Durchführung der Aufgaben Dritter bedienen. Die Stadt Delbrück wirkt darauf hin, dass bei Veranstaltungen, die auf Grundstücken oder in öffentlichen Einrichtungen der Stadt durchgeführt werden, insbesondere vorrangig Gebrauchsgüter verwendet werden, die sich durch Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen. |
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Bezeichnung | Stadt Delbrück |
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