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Kurzbezeichnung

Abfallsatzung Bielefeld

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bielefeld vom 20.12.2004 in der Fassung der 5. Änderungssatzung

Rechtsebene

Bielefeld

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Im Rahmen der Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen, zur Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit nimmt die Stadt folgende Aufgaben wahr:
-> die Förderung der Abfallvermeidung,
-> die Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen,
-> die Gewinnung von Stoffen aus Abfällen (Recycling),
-> die Gewinnung von Energie aus Abfällen (energetische Verwertung),
-> die Beseitigung von Abfällen.

Die Aufgaben umfassen auch die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Einsammelns durch Hol- und Bringsysteme, des Beförderns, sowie des Behandelns, Lagerns und Ablagerns. Zu den Aufgaben gehört die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) sowie die Initiierung, Unterstützung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen zur Förderung der Vermeidung und der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen.

Die Stadt betreibt zur Erfüllung dieser Aufgaben eine öffentliche Einrichtung. Diese bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit. Die Stadt kann sich zur Erfüllung von Aufgaben ganz oder teilweise Dritter bedienen (sog. beauftragte Dritte).

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

Stadt Bielefeld

URL-Adresse

https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/7_04h.pdf