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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen der Landeshauptstadt Magdeburg vom 7. März 2019 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Magdeburg vom 25. Februar 2022

Rechtsebene

Magdeburg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass die Landeshauptstadt Magdeburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet angefallenen und ihr überlassenen Abfälle entsorgt, und Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung in Form eines Eigenbetriebs unter der Bezeichnung „Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb" betriebt. Sie regelt neben den Abfallarten insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung der Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 08. November 2023
Review vom 01. Januar 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-AdresseSatzungen / Landeshauptstadt Magdeburg -

Lesefassung_Abfallwirtschaftssatzung.PDF (magdeburg.de)

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-AdresseSatzungen / Landeshauptstadt Magdeburg -

Lesefassung_Abfallgebührensatzung.PDF (magdeburg.de)