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Link zum Rechtstext | Selbstüberwachungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen in der Fassung vom 13. Mai 2024 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und des von Einleitungen aus Abwasseranlagen beeinflussten Gewässers. Die Selbstüberwachung richtet sich nach den Maßgaben der Anlagen dieser Verordnung; sie sind Bestandteil dieser Verordnung.
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Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Am_SumAbwasseranlagen; WHG_Sum_Anlagen; WHG_Sum_Gewässernutzung |
Links zur Rechtsänderung |