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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 |
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Kerninhalte | Mit dieser Verordnung werden Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die Überwachung sowie Bestimmungen über das Risikomanagement und die sichere Verwendung von aufbereitetem Wasser im Kontext einer integrierten Wasserbewirtschaftung festgelegt und so zu den Zielen der Richtlinie 2000/60/EG beigetragen. Diese Verordnung findet Anwendung, wenn behandeltes kommunales Abwasser gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 91/271/EWG für die landwirtschaftliche Bewässerung im Sinne des Anhangs I Abschnitt 1 dieser Verordnung wiederverwendet wird. Diese Verordnung gilt unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und hindert die Lebensmittelunternehmer nicht daran, die zur Einhaltung jener Verordnung erforderliche Wasserqualität zu erreichen, indem sie in einem späteren Verfahrensschritt verschiedene Optionen der Wasserbehandlung anwenden, oder alternative Wasserquellen für die landwirtschaftliche Bewässerung zu nutzen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 |
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