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Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2020. Einige Artikel gelten bereits ab dem 4. Juli 2019 (Art. 71 Absatz 2 Unterabsatz 2). |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt |
Link zum Rechtstext | Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt |
Kerninhalte | Ziel dieser Verordnung |
ist die Festlegung der Grundlagen für eine effiziente Verwirklichung der Ziele der Energieunion und des Ziels der Klimaneutralität bis spätestens 2050, insbesondere des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, durch das Aussenden von Marktsignalen für größere Effizienz und einen höheren Anteil erneuerbarer |
Energie sowie für Versorgungssicherheit, Flexibilität, Systemintegration durch die Einbeziehung verschiedener Energieträger, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung und Innovation;
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 Review vom 03. Juni 2024 Review vom 03. Juni 2022 Review vom 01. März 2021 Review vom 01. Januar 2021 |