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Link zum Rechtstext | Erneuerbare-Energien-Gesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2014 |
BAFA/Bundesregierung | |
Zusatzinformationen | |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Zur Erreichung des Ziels soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Bundesgebiet) auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden. Der für die Erreichung des Ziels erforderliche Ausbau der erneuerbaren Energien soll stetig, kosteneffizient, umweltverträglich und netzverträglich erfolgen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Controlling_SumEEG/KWK; Controlling_SumMitteilung1; Controlling_SumMitteilung2; Controlling_SumPrämie |
Tags | EE-Gesetz; ErnEnG; ErneuerbEnergG; ErnEnGesetz; ErneuerbEnergGesetz; ErneuerbareEnergienGesetz; Erneuerbareenergiengesetz; Erneuerbarenergiegesetz; ErneuerbarenergieGesetz; ErneuerbarenergieG |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 03. Juni 2024 |
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