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Kurzbezeichnung | Abfall- und Gebührensatzung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in der Fassung der 14. Änderung vom 18. Juli 2023 und Gebührensatzung zu der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in der Fassung der 28. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2023 |
Rechtsebene | Heringen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV) im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, dem die Stadt Heringen angehört, die Abfallentsorgung betreibt. Die Abfallsatzung regelt unter anderem den Anschlusszwang und die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den AZV, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Gebührenhöhen fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. Juni 2024 I ; II |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallsatzung |
URL-Adresse | 4 (azv-hef-rof.de) |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Gebührensatzung |
URL-Adresse | GEBÜHRENSATZUNG (azv-hef-rof.de) |
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