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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 16. Dezember 2021

Kerninhalte

Die Stadt Konstanz betreibt aufgrund der Vereinbarung mit dem Landkreis Konstanz vom 22.03.2016 im Sinne des Landesabfallgesetzes das Einsammeln und Befördern der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle, ausgenommen Problemabfälle, als öffentliche Einrichtung.
Die Stadt Konstanz kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben Dritter bedienen.
In dieser Satzung sind allgemeine Bestimmungen, wie der Anschluss- und Benutzungszwang und die Überlassungspflicht, das Einsammeln und die Beförderung von Abfällen aber auch die Benutzungsgebühren geregelt.

Links zur RechtsänderungReview vom 06. Juni 2024
Review vom 02. Dezember 2022
Review vom 01. Januar 2021

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