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Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung im Landkreis Uckermark

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Uckermark vom 4. Dezember 2019 und Satzung über die Abfallgebühren des Landkreises Uckermark , beide vom 414. Dezember 20192024

Rechtsebene

Schwedt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Uckermark, dem die Stadt Schwedt angehört, die Abfallentsorgung in seinem Gebiet als öfffentliche Einrichtung betreibt. Sie legt insbesondere die Abfallarten und den Anschluss- und Benutzungszwang bzw. das Anschluss- und Benutzungsrecht fest.

Die Abfallgebührensatzung erlaubt dem Landkreis Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zu erheben. Sie legt die verschiedenen Gebührensätze fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 05. April 2021 I ; II

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.uckermark.de/output/download.php?fid=3615.230.1.PDF

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

https://www.uckermark.de/output/download.php?fid=3615.231.1.PDF

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