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ezeichnung/Link zum Rechtstext

Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg vom

15

14.

September 1993

Mai 2024

Link zum Rechtstext

Landespersonalvertretungsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung in Brandenburg. In den Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Kreise und der Ämter sowie der der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit und der rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden Personalvertretungen nach Maßgabe dieses Gesetzes gebildet.