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Kurzbezeichnung | Abfall- und Gebührensatzung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in der Fassung der 1314. Änderungsfassung Änderung vom 2618. September 2018 Juli 2023 und Gebührensatzung zu der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in der Fassung der 2628. Änderungssatzung vom 055. November 2021Dezember 2023 |
Rechtsebene | Heringen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV) im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, dem die Stadt Heringen angehört, die Abfallentsorgung betreibt. Die Abfallsatzung regelt unter anderem den Anschlusszwang und die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den AZV, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Gebührenhöhen fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 08. März 2022 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallsatzung |
URL-Adressehttps://www. | 4 (azv-hef-rof.de/_docs/satzungen/abfsatz19.pdf) |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Gebührensatzung |
URL-Adressehttps://www. | GEBÜHRENSATZUNG (azv-hef-rof.de/_docs/gebs22.pdf) |