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Kurzbezeichnung | Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung des Rhein-Lahn-Kreises über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 5. Dezember 2022 |
Rechtsebene | Landkreis Rhein-Lahn |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Der Rhein-Lahn-Kreis - dem auch die Stadt Lahnstein angehört - ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE). Für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung erhebt der örE ausschließlich Benutzungsgebühren. Die Festsetzung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung und deren Einziehung erfolgt durch den Eigenbetrieb „Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft“ bzw. durch die beim Eigenbetrieb eingerichtete Sonderkasse. Der Eigenbetrieb ist zuständig für die Umsetzung sämtlicher Bestimmungen dieser Satzung. |
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Bezeichnung | Landkreis Rhein-Lahn |
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