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Link zum Rechtstext | Energiegroßhandelsprodukte |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt Regeln für das Verbot missbräuchlicher Praktiken fest, die die Energiegroßhandelsmärkten beeinträchtigen, die mit den für Finanzmärkte geltenden Regeln und mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren dieser Energiegroßhandelsmärkte kohärent sind, wobei sie den besonderen Merkmalen dieser Märkte Rechnung tragen. Sie gilt für den Handel mit Energiegroßhandelsprodukten und sieht die Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte durch die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden in enger Abstimmung mit den nationalen Regulierungsbehörden und unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen dem Emissionshandelssystem und den Energiegroßhandelsmärkten vor. Energiegroßhandelsprodukte sind die folgenden Verträge und Derivate unabhängig davon, wo und wie sie gehandelt werden: Marktteilnehmer ist jede Person, einschließlich Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber, Speicheranlagenbetreiber und LNG-Anlagenbetreiber, die an einem oder mehreren Energiegroßhandelsmärkten Transaktionen abschließt oder einen Handelsauftrag erteilt. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. Mai 2024 Review vom 01. Januar 2021 |