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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft 2021

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 18. August 2021

Verwaltungsvorschriften zur TA Luft

Kerninhalte

Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.
Die Vorschriften sind zu beachten bei der
-> Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen Anlage (§ 6 Absatz 1 BImSchG), zur Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer bestehenden Anlage (§ 16 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4 BImSchG),
-> Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Teilgenehmigung, eines Vorbescheids oder der Zulassung des vorzeitigen Beginns (§§ 8, 8a und 9 BImSchG),
-> Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung (§ 15 Absatz 2 oder Absatz 2a BImSchG),
-> Entscheidung über nachträgliche Anordnungen (§ 17 BImSchG) und
-> Entscheidung zu Anordnungen über die Ermittlung von Art und Ausmaß der von einer Anlage ausgehenden Emissionen und der Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage (§ 26, auch in Verbindung mit § 28 BImSchG).

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)AufbwSum_Immissionsschutz; ImSch_SumAllg; ImSch_SumGenehmM; ImSch_SumMessung; Inst_SumPrüfpf
Tags

TechAnleitungLuft; TAnleitungLuft; Technische Anleitung Luft; TechnischeAnleitungLuft; TechnAnLuft

Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. April 2024
Review vom 01. März 2024
Review vom 11. Dezember 2023
Review vom 01. Mai 2023
Review vom 01. März 2022 
Review vom 01. Februar 2021
Review vom 01. Oktober 2020 I ; II

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