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Bezeichnung | Satzung über den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und ihre Benutzung im Gebiet der Stadt Pirna vom 3. Juli 2019 |
Rechtsebene |
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Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwasseranlagen auf dem Gebiet der Stadt Pirna sind eine öffentliche Einrichtung zur Ableitung und Behandlung der Abwässer. Die Stadt betreibt zur Beseitigung des im Satzungsgebiet anfallenden Abwassers jeweils getrennte öffentliche Einrichtungen zur Beseitigung von Schmutzwasser, Niederschlagswasser und zur Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen. Betreiber der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind die Stadtwerke Pirna GmbH. Der Betreiber entscheidet in Abstimmung mit der Stadt über Art, Umfang und Zeitpunkt des Baues, der Erweiterung und/oder der Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen. Der Anschluss an die öffentliche Einrichtung und die Entwässerung der Grundstücke sowie die Fäkalschlammentsorgung erfolgen nach Maßgabe der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Pirna GmbH in der jeweils gültigen Fassung auf der Grundlage von mit dem Betreiber abzuschließender privatrechtlicher Verträge. Der Betreiber ist berechtigt, in besonderen Fällen Sonderverträge mit Kunden abzuschließen. Der Betreiber erhebt getrennte Entgelte für die Leistungen der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Entsorgung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen. |
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