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Bezeichnung | Satzung des Zweckverbands Gäuwasserversorgung, Sitz Bondorf/Landkreis Böblingen vom 23. Juni 1981 |
Rechtsebene | Bondorf |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Satzungsgemäße Aufgabe des Zweckverbands ist die Belieferung seiner Mitglieder mit trinkbarem Wasser. Zu diesem Zweck erschließt er Wasservorkommen, sorgt für deren Sicherstellung, erstellt und betreibt die erforderlichen Wasserversorgungsanlagen. Er kann auch von anderen Unternehmen Wasser beziehen und sich an solchen beteiligen. |
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Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Zweckverband Gäuwasserversorgung |
URL-Adresse | https://www.zv-gaeuwasser.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Verbandssatzung.pdf |
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