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WasserG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser sowie für Teile dieser Gewässer und für das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser. Es legt neben dem Gemeingebrauch erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Benutzungen sowie Benutzungen fest, für die die Erteilung einer Bewilligung ausgeschlossen ist.

Es normiert die Pflicht und die Höhe der für Wasserentnahmen zu entrichtenden Gebühren,
bestimmt die Aufgaben und Befugnisse der Gemeinden als Träger der öffentlichen Wasserversorgung, nimmt eine Einteilung der Gewässer nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung und Vorteilswirkung in zwei Ordnungen vor und regelt die Unterhaltung und den Ausbau von Gewässern.

Es legt zudem die Überschwemmungsgebiete fest, regelt den Küstenschutz und die Gewässeraufsicht sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Wasserbehörden.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)

WHG_Sum_MoC
TagsLandesWaG MV; LWassG MV; LWasserG MV; LandesWassG MV; LandesWasserG MV; LWG MV
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Review vom 05. Juli 2021