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Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) für das Gebiet Erzgebirgskreis

vom 23

vom 16. November

2020

2023

Rechtsebene

Stollberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS), dem sich auch die Stadt Stollberg angeschlossen hat, die Abfallentsorgung im Landkreis als öffentliche Einrichtung (Abfallwirtschaft ERZ) betreibt. Er entsorgt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und ihm überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen.

Die Abfallwirtschaftssatzung regelt insbesondere Anschluss- und Überlassungspflicht sowie Anschluss- und Überlassungsrecht.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Januar 2023

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.
AWS_ab_2024.pdf (za-sws.de
/eigene_bilder/AWS_ausgefertigt.pdf
)