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Link zum Rechtstext | EnergiesteuerG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Zusatzinformationen | Kombinierte Nomenklatur 2018 |
Kerninhalte | Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet der Energiesteuer. Steuergebiet im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Controlling_SumSteuer; EnMB_SumSteuer |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2024 - Bekanntmachung nach § 55 Absatz 9 des Energiesteuergesetzes |
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