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Bezeichnung

Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom 15. Dezember 2021

Rechtsebene

Landkreis Rhein-Erft-Kreis

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Für die Inanspruchnahme der vom Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen werden Benutzungsgebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.

Diese Satzung gilt nicht für ausgeschlossene Abfälle entsprechend der Abfallentsorgungssatzung des Rhein-Erft-Kreises.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

Landkreis Rhein-Erft-Kreis

URL-Adresse

https://www.

abfallgebuehrensatzung.pdf (rhein-erft-kreis.de

/sites/default/files/abfallgebuehrensatzung.pdf

)