Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Link zum Rechtstext | BGR 150 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf geprüfte Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien zur Beschickung von Beizbädern, Zinkbädern oder abwechselnd von Beiz- und Zinkbädern. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Inst_SumPrüfpf |