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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

- ENTWURF

vom 20. Dezember 2023

Link zum Rechtstext

Wärmeplanungsgesetz

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag

für die

zur Umstellung der Erzeugung

und der Bereitstellung von Heiz-

von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme

und Warmwasser

auf erneuerbare Energien

und

, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045

zu leisten. Der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme und aus thermischer Abfallbehandlung in Wärmenetzen soll im bundesweiten Mittel, gemessen am jährlichen Wärmeenergieverbrauch, bis zum 1. Januar 2030 mindestens 50 Prozent betragen

(Zieljahr) beizutragen
und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Die Länder können ein früheres Zieljahr bestimmen, das im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes zu Grunde zu legen ist.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. Juli 2023