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Gebühren der Sonderabfallgesellschaft

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gebühren der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) vom 29. November 2023

KerninhalteDiese

Vorschrift macht jährlich den nach § 2 Abs. 3 der Sonderabfallgebührenordnung vom 24. März 2000 maßgeblichen Prozentsatz der Zuweisungsgebühr bekannt.
Für das Jahr 2012 beträgt dieser 3 % der EntsorgungskostenNach § 2 der Verordnung über die Gebühren der zentralen Einrichtung zur Organisation der Entsorgung gefährlicher Abfälle sind die maßgeblichen Prozentsätze der Gebührenermittlung zu veröffentlichen.