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BGI 836 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb – Merkblatt T 021 (Ausgabe Februar 2016Stand Oktober 2023)

Kerninhalte

Dieses Merkblatt Diese Schrift gibt Anleitungen für

die

-> Auslegung,

die

-> Erstinbetriebnahme,

den

-> Einsatz,

  • die Wartung und
  • die

    -> Wartung,
    -> Kontrollen,
    -> Instandsetzung
    von elektrisch betriebenen Geräten, die zur Detektion und Messung toxischer Gase und Dämpfe sowie von Sauerstoff in der Luft am Arbeitsplatz eingesetzt werden.

    Es Sie befasst sich mit Gaswarneinrichtungen, die im Allgemeinen bestehen können aus

    der

    -> Gaszuführung (Diffusion oder Probenahme),

    dem

    -> Gaswarngerät (mit externem oder internem Sensor),

    der

    -> Energieversorgung,

    der

    -> Ansteuerung von nachgeschalteten sicherheitstechnischen Betriebsmitteln.
    Es Diese Schrift gilt insbesondere für Gaswarneinrichtungen, die Bestandteil eines betrieblichen Sicherheitskonzeptes sind und deren Hauptaufgabe es ist, auf die Anwesenheit eines toxischen Gases oder Dampfes in der Luft hinzuweisen und eine Anzeige und/oder Warnung bei Anwesenheit eines toxischen Gases
    oder Dampfes auszugeben.
    Bei Gaswarneinrichtungen, die auch für brennbare Gase eingesetzt werden, sind zusätzlich die Regelungen des Merkblatts T 023 (DGUV Information 213-057) anzuwendenMaßnahmen zur Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung sind, über die Inhalte dieser Schrift hinaus, in erster Linie die Regelungen der TRGS 402 zu berücksichtigen.

    Links zur RechtsänderungReview vom 05. Juli 2023
    Review vom 03. August 2020

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