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Link zum Rechtstext

Gebühren der Sonderabfallgesellschaft

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gebühren der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB)

Kerninhalte

Diese Vorschrift macht jährlich den nach § 2 Abs. 3 der Sonderabfallgebührenordnung vom 24. März 2000 maßgeblichen Prozentsatz der Zuweisungsgebühr bekannt.

Für das Jahr 2012 beträgt dieser 3 % der Entsorgungskosten.