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Kurzbezeichnung

Entwässerungsabgabensatzung

Bezeichnung

Satzung über Abgaben beim Anschluss an städtische Kanäle und für die Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung vom 28. November 2005

Rechtsebene

München

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Landeshauptstadt München für das gesamte Stadtgebiet (einschließlich u.a. der Stadtteile Allach und Schwabing-Freimann) berechtigt ist, von den Verpflichteten

  • laufende Entwässerungsgebühren für die Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung,
  • Gebühren für vorübergehende Abwassereinleitung,
  • Gebühren für die Überwachung gewerblicher Abwassereinleitung,
  • Gebühren für die Entnahme und Untersuchung von Abwasser und> Gebühren für das Herstellen von Anschlüssenzu erheben.

Sie enthält zudem Regelungen zur Gebührenschuld, insbesondere zur Gebührenhöhe.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. November 2023

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt München

URL-Adresse

https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:162d30e2-75b3-415e-a321-4ceed908efd4/Entwaesserungsabgabensatzung-EAS.pdf

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