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Kurzbezeichnung | Entwässerungssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Chemnitz vom 20. Oktober 2010 |
Rechtsebene | Chemnitz |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Stadt Chemnitz die Aufgabe der Beseitigung des im Stadtgebiet angefallenen Abwassers obliegt, sie diese Aufgabe durch den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz durchführen lässt und der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG als Konzessionär die Beseitigung des in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Abwassers übertragen hat. Sie regelt unter anderem die Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung. |
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Bezeichnung | Stadt Chemnitz |
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