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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bereitstellen und Lagern - Mindeststandards (Stand Mai 2022) |
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Kerninhalte | Dieser Schutzleitfaden gibt Hinweise zu den Mindeststandards für das Bereitstellen und Lagern von Gefahrstoffen. Beim Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte, in der mit Gefahrstoffen umgegangen wird, ist eine sorgfältige Lagerung und Handhabung dieser Stoffe essenziell. Gefahrstoffe müssen abhängig von ihren Eigenschaften und Mengen sicher in geeigneten Lagereinrichtungen wie Regalen oder Sicherheitsschränken untergebracht werden, wobei die Lagerung übersichtlich und zugänglich sein sollte. Alle Lagereinrichtungen müssen standsicher und gemäß Montageanleitung aufgebaut sein, und freistehende Einrichtungen sowie Behälter müssen durch Anfahrschutz gesichert sein. Im Falle von Leckagen müssen Flüssigkeiten in chemikalienbeständige Auffangvorrichtungen geleitet werden, die mindestens das Volumen des größten Gebindes fassen können. Am Arbeitsplatz selbst sollten nur die für den Tages- oder Schichtbedarf nötigen Mengen an Gefahrstoffen bereitgestellt werden, und es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um die Sicherheit beim Lagern und Transportieren zu gewährleisten, wie z.B. das Sichern von Palettenladungen. Zudem ist eine regelmäßige Überprüfung und Wartung der Lagerbereiche und -einrichtungen unerlässlich. Die Beschäftigten müssen in der Handhabung von Gefahrstoffen geschult und unterwiesen werden, und es müssen spezielle Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Brand- und Explosionsschutz, beachtet werden. |
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