Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt -> die Bedingungen für die Erbringung von Endenergieeinsparungen durch den Bund und die Länder, -> eine Energieeinsparverpflichtung für öffentliche Stellen und die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für öffentliche Stellen, -> die Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen, -> die Umsetzung von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen in Unternehmen, -> Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen sowie Informationspflichten für Betreiber von Rechenzentren und Betreiber von Informationstechnik und -> die Vermeidung, Verwendung sowie Auskunft über Abwärme für Unternehmen. |