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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (Stand: Januar 2009, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 22. Februar 2022)

Link zum RechtstextEltBauVO
Zusatzinformationen

Bauministerkonferenz

Technische Baubestimmungen

Kerninhalte

Diese Verordnung normiert die Anforderungen an elektrische Betriebsräume.

Sie gilt für die Aufstellung von
-> Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV,
-> ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und
-> zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
-> Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung
in Gebäuden.

Die Verordnung gilt NICHT für
-> elektrische Betriebsgebäude (ausschließlich zu diesem Zweck genutzte freistehende Gebäude) oder
-> durch Brandwände abgetrennte Gebäudeteile
-> zentrale Anlagen mit einer Gesamtkapazität von nicht mehr als 2 kWh, für die nur verschlossene Batterien verwendet werden
-> Energiespeichersysteme mit einer Batteriekapazität von insgesamt nicht mehr als 20 kWh für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 09. September 2022

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