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Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Bochum

vom 3. Juni 2011

vom 13. Dezember 2022

Rechtsebene

Bochum

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie die Übergabe des Abwassers an die zuständigen Wasserverbände umfasst und die Stadt zum Zwecke der Abwasserbeseitigung die erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt (öffentliche Abwasseranlage). Sie regelt sowohl das Anschluss- und Benutzungsrecht als auch den Anschluss- und Benutzungszwang.

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Stadt Bochum

URL-Adresse

https://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/N26R26Q5148HGILDE/$file/abwasser_satzung.pdf